Das neue Jahr bringt für Versicherungen einige Veränderungen. Die bedeutendste betrifft den Garantiezins. Zum 1. Januar 2015 sinkt der auch Höchst-rechnungszins genannte Zinssatz von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Da zahlreiche Versicherungssparten betroffen sind, besteht Handlungsbedarf für alle, die sich den bisherigen Garantiezinssatz sichern wollen.
Durch die Senkung des Garantiezinssatzes möchte die Politik den Versicherungsgesellschaften unter die Arme greifen. Denn angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus würden diese sonst in Zukunft Schwierigkeiten bekommen, die bisher garantierten Leistungen mit ihren Anlagen an den Finanzmärkten zu erwirtschaften. Im Jahr 2000 war der Höchstrechnungszinssatz erstmals gesenkt worden, von damals 4,0 auf 3,25 Prozent.
Hinter dem Garantiezins verbirgt sich der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Die Absenkung zum Jahreswechsel betrifft nur Neuverträge, die ab 2015 abgeschlossen werden.
Bei allen bestehenden Verträgen bleibt es bei den abgegebenen Garantiezusagen. Generell ist der Garantiezins jedoch nur einer von mehreren Bausteinen der Gesamtrendite einer Lebensversicherung. Zusätzlich erhalten Kunden auf ihren Sparanteil eine Überschussbeteiligung. Deren Höhe ist aber weder garantiert noch bei Vertragsschluss absehbar.
Daher sollte stets der aktuelle Garantiezins hauptsächlich in der Berechnung berücksichtigt werden. Dennoch besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass auch zukünftig die Überschussbeteiligung eine relevante Renditegröße bleibt. Denn durch die Reform steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen von derzeit 75 auf 90 Prozent, egal ob Neuvertrag oder Bestandskunde. Risikoüberschüsse entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als kalkuliert.
Da die Änderung des Garantiezinses neben konventionellen Lebens- oder Rentenversicherungen zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie oder Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betrifft, ergibt sich vielfacher Handlungsbedarf.
Wer sich also den bisherigen Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent sichern will, muss noch 2014 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Das rechnet sich bei entsprechenden Laufzeiten schnell.
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Oliver Urban
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