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    12. November 2021

    Warum es so schwer ist, seit März 2016 einen Immobilienkredit zu bekommen und was Sie dagegen tun können.

    Was sich für Kreditnehmer & Verbraucher seit März 2016 bei der Kreditvergabe trotz niedriger Zinsen geändert hat und in welchem Umfang Oliver Urban Finanzberatung / Baufinanzierung hierbei für Sie eine Unterstützung sein kann.

    Der Markt der Kreditvergabe verschärft sich immer mehr. Aus Brüssel werden neue Richtlinien diktiert – mit zweifelhaftem Ergebnis für den Durchschnittsverbraucher. Im Ansatz gut – in der praktischen Umsetzung jedoch häufig zum Nachteil für den Interessenten. 

     

    Was hat sich bei der Kreditvergabe verändert?

    Kredite, die vor gut einem Jahr noch ohne Beanstandung von den Banken „durchgewunken“ wurden, werden jetzt kritischer betrachtet oder gar abgelehnt. Tobias Müller, knapp 35 Jahre, verheiratet, Festanstellung im öffentlichen Dienst, Ehefrau Melanie arbeitet Teilzeit 20 Stunden pro Woche, 1 Kind. Kreditbedarf von 400.000 Euro bei 50.000 Euro Eigenkapital und einem - Jahreseinkommen zusammen ca. 75.000 Euro und einer Lebensversicherung über 200.000 Euro. Kennzahlen und Sicherheiten, die noch vor einem Jahr als ausreichend eingeschätzt wurden, sollen nun nicht mehr reichen, um einen Kredit zu bekommen?

     

    Wie kommt die neue EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten seit März 2016 zum Tragen?

    Schuld ist die neue EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten, die seit 21. März 2016 auch in Deutschland rechtlich zum Tragen kommt. Diese Richtlinie wird von vielen Fachleuten kritisch gesehen, da sie die Vergabe von Krediten in vielen Fällen gefährden kann. Ausschlaggebend ist nämlich nicht mehr die mögliche voraussichtliche Wertentwicklung, bei der eine Immobilie im Laufe der Zeit möglicherweise an Wert gewinnt und dadurch den ursprünglichen Kredit übersteigen könnte, sondern es muss jetzt verstärkt darauf Acht gegeben werden, dass die Berechnung des Kredites noch innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers liegt und dieser, statistisch gesehen, den Kredit vollständig zurückführen kann. Verschlechtern sich die vor angenommen Werte später nachteilig für den Kreditnehmer (Beispiel Rente), müssen die Institute für Kreditvergabe zukünftig noch vorsichtiger bei der Entscheidung über einen Kredit agieren. Ein Beispiel: Sobald die Haushaltsrechnung bzw. die Lebenshaltungskosten im Kreditantrag bereits ein geringes „Minus“ von z. B. 50 Euro aufweisen, ist eine Kreditvergabe nun nicht mehr möglich.

     

    Was bedeutet das für den Endverbraucher?

    Im Klartext heißt das – viele Institute sind sehr viel vorsichtiger geworden bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Was früher noch als genügend Sicherheit galt – wird heute kritischer betrachtet. Der Passus im neuen Gesetzestext, dass der Wert einer Immobilie nicht mehr mit einkalkuliert werden darf, führt dazu, dass selbst Kredite für Renovierungen schwerer zu bekommen sind. 

     

    Berechtigung der neuen Richtlinie ist selbst in Fachkreisen fragwürdig.

    Zum Schutz der Verbraucher soll sie sein: die neue Richtlinie für Immobilienkreditvergabe soll den Bürger vor unvorsichtigen Ausgaben und Belastungen schützen, auch davor, die Rahmenbedingungen zu gering einzuschätzen. Kreditberechnungen, die auf dünnem Eis daher kommen, oder sich gar am Rande des Abgrunds bewegen, sollen dadurch eingedämmt werden. Kredite für Immobilien dürfen nicht leichtfertig vergeben werden, wie das z. B. in den USA der Fall war. Was die Richtlinie aber außer Acht lässt: Die Verhältnisse in Deutschland sind nicht annähernd vergleichbar mit der Situation in den US-Staaten. Die Banken hierzulande vergaben nie leichtfertig Kredite, sie vertrauten nie übermäßig auf die Wertentwicklung  bzw. die Wertsteigerungen der Immobilien. Im Europa-Vergleich hinkt Deutschland eh hinterher: in Spanien oder Italien ist die Quote der Immobilienbesitzer wesentlich höher als bei uns. Es müsste also ein durchaus berechtigtes gesellschaftliches Interesse bestehen, diese Quote in Deutschland zu erhöhen – zumal in Zeiten des niedrigen Zinsniveaus, in denen erspartes Geld auf der Bank nahezu keine Zinsen bringt und Wohneigentum nach wie vor eine der besten Formen der Altersvorsorge darstellt.

     

    FAZIT & AUSBLICK

    Wie sind die Aussichten? Besteht Hoffnung bei der Kreditvergabe, trotz dieser neuen und verschärften EU-Richtlinie zur Kreditvergabe?

    Oliver Urban Finanzberatung/Baufinanzierung dazu:

    „Ich kenne den Markt für Baufinanzierungen nun schon seit vielen Jahren und kann sowohl aus meiner langjährigen Erfahrung, als auch aus der jüngsten Praxis der bereits verschärften Kreditvergabe berichten: Überall arbeiten Menschen mit Menschen zusammen – ein gutes Netzwerk und direkte persönliche Kontakte zu Banken und Verantwortlichen in Instituten öffnen auch bei der Kreditvergabe manchmal eine verschlossene Tür. Wenn eine Bank einen Fall haben möchte, ist diese zu anderen Zugeständnissen bereit, als eine andere. Wenn ich den Vorstand einer Bank kenne, können wir gemeinsam Ihr Anliegen intensiver prüfen. Ich nehme Ihren Fall und frage diesen spezifisch bei mindestens 10 Banken an – manchmal kann es sein, dass ich für Sie noch eine Tür öffnen kann. Gesunder Menschenverstand, Gespür und persönliche gute Kontakte zu Menschen sind der Schlüssel zum Erfolg. 

     

    Unterschiedliche Banken bewerten eine Kreditvergabe unterschiedlich streng. So ist es möglich, auch einen Fall, der von einer Bank abgelehnt wurde noch für die Kreditvergabe bei einer anderen Bank bewilligt zu bekommen. Nicht leichtfertig, sondern nachhaltig & umsichtig. Ich bespreche die Risiken mit Ihnen und frage Ihre Wünsche ab. Qualität & Beratung stehen bei mir an oberster Stelle – das ist auch das spannende an meinem Beruf – ich sehe mich als `Ermöglicher und Türöffner´ für Ihr Baufinanzierungsprojekt.“

     

     


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